Interessensvertretungen
Freie Bürger eines freien Landes können selbst entscheiden, von welcher Interessensvertretung sie sich vertreten lassen wollen.
Nicht so in Österreich: je nach Beruf muss man Mitglied der einen oder anderen Kammer sein. Diese Kammern wurden von SPÖ und ÖVP sogar in Verfassungsrang gehoben und mit der Macht ausgestattet eigene Steuern einzuheben (Zwangsbeiträge).
Wirtschaftskammern, Arbeiterkammern, Landwirtschaftskammern & Co kassieren pro Jahr 1 Mrd. an Zwangsbeiträgen. Genug gezahlt!
Die Kammern werden zwar vom Rechnungshof geprüft, jedoch werden die Rechnungshofberichte nicht veröffentlicht. Darüber hinaus kontrolliert der Rechnungshof im Falle der Kammern nicht die Zwecksmäßigkeit der Ausgaben.
Auffällig ist, dass die Arbeiterkammer bzw. Wirtschaftskammer insbesondere in Vorwahlzeiten mit massiven Werbekampagnen auffallen, die wohl eher den Interessen von SPÖ bzw. ÖVP dienen, als den Mitgliedern irgendeinen Nutzen zu stiften.
Die Geschäftsgebarung der Kammern ist immer wieder zweifelhaft: Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer müssen ihren Pensionskassen Millionen zuschießen, um Verluste auszugleichen. Die Sitzungsprotokolle der steirischen Arbeiterkammer vom Dezember 2005 bis zum April 2009 belegen beispielsweise, dass die SPÖ der Arbeiterkammer ein Parteihaus um 980.000 Euro verkauft hat, obwohl Expertenschätzungen davon ausgehen, dass Immobilie einen Wert von 500.000 Euro hatte. Genug gezahlt!
Wir haben die Lösung!
Die Kammern sollen wieder aus der Verfassung gestrichen und in Vereine umgewandelt werden, die auf freiwilliger Mitgliedschaft basieren. Eine starke Interessensvertretung braucht keine Zwangsmitglieder! Der Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) oder die Industriellenvereinigung (IV) sind der beste Beweis dafür.
Wenn es schon keine Verfassungsmehrheit für eine Abschaffung der Zwangsmitgliedschaften möglich sein sollte, so wäre es doch das Mindeste, dass die Rechnungshofberichte im Bezug auf die Kammern veröffentlicht werden, so wie alle anderen Rechnungshofberichte auch. Darüber hinaus sollte, auch bei Kammern, die Zweckmäßigkeit der Ausgaben geprüft werden, so wie bei allen anderen Rechnungshofprüfungen auch.
Um zu verhindern, dass die Kammer für SPÖ und ÖVP Wahlkämpfen, sollte die Zwecksmäßigkeit der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit bei jeder Rechnungshof-Prüfung analysiert werden.